Wasserschutzgebiet
Ein Wasserschutzgebiet (WSG) schützt das Grundwasser vor Verunreinigung. Im Wasserschutzgebiet gelten Ge- und Verbote, die regeln, wie bzw. ob überhaupt anliegende Flächen genutzt werden dürfen. Besondere Bedeutung hat der Schutz unserer öffentlichen Wasserversorgung durch Trinkwasserschutzgebiete. Daher sind im OOWV Gebiet alle 267 Brunnen von je drei Schutzzonen umgeben, um das dort geförderte Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen.
Eine Schutzzone I im Nahbereich von 10 Metern rund um den Brunnen darf nur vom Fachpersonal betreten werden. In der Schutzzone II ist jede Verletzung der oberen Bodenschicht untersagt. Der Radius dieser Zone richtet sich nach der Fließzeit des Grundwassers zum Brunnen, diese soll mindestens 50 Tage betragen. Die Schutzzone III umfasst im Idealfall das gesamte Einzugsgebiet des Brunnens, auch dort ist die Bewirtschaftung (z. B. durch Massentierhaltung) eingeschränkt.
Bildnachweis:
Campre/shutterstock.com
Eine Schutzzone I im Nahbereich von 10 Metern rund um den Brunnen darf nur vom Fachpersonal betreten werden. In der Schutzzone II ist jede Verletzung der oberen Bodenschicht untersagt. Der Radius dieser Zone richtet sich nach der Fließzeit des Grundwassers zum Brunnen, diese soll mindestens 50 Tage betragen. Die Schutzzone III umfasst im Idealfall das gesamte Einzugsgebiet des Brunnens, auch dort ist die Bewirtschaftung (z. B. durch Massentierhaltung) eingeschränkt.
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