Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung enthält die gesetzlichen Schutzvorschriften für unser Trinkwasser und definiert alle in diesem Zusammenhang wichtigen Begriffe und Grenzwerte. Sie wurde im Mai 2001 erlassen und setzt die EG-Richtlinie „Über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ in nationales Recht um. § 1 der deutschen Trinkwasserverordnung besagt: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“
Bildnachweis:
Stokkete/shutterstock.com
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