Rathaus Gemeinde Bockhorn

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Rathaus Gemeinde Bockhorn

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Durstig? Flasche auffüllen?

einfach Heimat unterstützt im Auftrag des OOWV die Möglichkeit für durstige, umwelt- und gesundheitsbewusste Menschen, an möglichst vielen Orten ihre Trinkwasserflasche aufzufüllen und ihren Durst zu löschen.

Bei diesem „Trinkwasser-Mobil Partner“ befindet sich ein öffentlich zugänglicher Trinkwasserspender im Wartebereich im Erdgeschoß. Der Trinkwasserspender bietet gekühltes stilles, oder gesprudeltes Trinkwasser immer frisch aus der Leitung! 

Ob in der mitgebrachten Trinkflasche, oder als schneller Schluck aus voll recyclingfähigen Papierbechern - bitte bedienen Sie sich!

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten, da sich der Trinkwasserspender im Gebäude befindet.
Über uns

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einfach Heimat unterstützt im Auftrag des OOWV die Möglichkeit für durstige, umwelt- und gesundheitsbewusste Menschen, an möglichst vielen Orten ihre Trinkwasserflasche aufzufüllen und ihren Durst zu löschen.

Bei diesem „Trinkwasser-Mobil Partner“ befindet sich ein öffentlich zugänglicher Trinkwasserspender im Wartebereich im Erdgeschoß. Der Trinkwasserspender bietet gekühltes stilles, oder gesprudeltes Trinkwasser immer frisch aus der Leitung! 

Ob in der mitgebrachten Trinkflasche, oder als schneller Schluck aus voll recyclingfähigen Papierbechern - bitte bedienen Sie sich!

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten, da sich der Trinkwasserspender im Gebäude befindet.

Kontakt / Öffnungszeiten
Anbieter:
Name Rathaus Gemeinde Bockhorn
Straße Am Markt 1
Ort 26345 - Bockhorn
Land Deutschland
Partner Email gemeinde@bockhorn.de
Telefon 04453 / 7080
Webseite https://www.bockhorn.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 14:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 14:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00
Corona-Pandemie: Die Mitarbeiter des Rathauses sind für den Besucherverkehr wieder zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar . Da sich zeitgleich nur zwei Personen auf den Fluren aufhalten dürfen, sollten möglichst Terminabsprachen erfolgen. Beim Aufenthalt im Rathaus ist der empfohlene Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Zudem besteht während des Besuches die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die vorgegebenen Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen sind zu befolgen. Angaben zum Partner ohne Gewähr
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